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Business Szene Unternehmensberatung

Weiterbildung von Beschäftigten

Qualifizierungschancengesetz

Neue digitale Anforderungen betreffen nicht nur Abläufe, sondern auch die Menschen, die damit arbeiten. Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Arbeitgebern Möglichkeiten, die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten fördern zu lassen.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (seit 2019, später u. a. durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz und das Weiterbildungsgesetz weiterentwickelt) wurde die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten im bestehenden Arbeitsverhältnis ausgebaut. Ziel ist es, Beschäftigte auf veränderte Anforderungen – etwa durch Digitalisierung – vorzubereiten.

Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Ansprechpartner für Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit. Dort wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist.

Was kann gefördert werden?

Wichtig ist, die verschiedenen Leistungen sauber zu unterscheiden:

Weiterbildungskosten

Lehrgangskosten einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.

Arbeitsentgeltzuschüsse

Für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Qualifizierungsgeld

Eine eigenständige Leistung bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf eines größeren Teils der Belegschaft – mit eigenen Voraussetzungen. Nicht identisch mit den oben genannten Leistungen.

Worauf es ankommt

  • Unternehmensgröße: Die Höhe möglicher Zuschüsse ist nach Betriebsgröße gestaffelt; kleinere Betriebe werden in der Regel stärker unterstützt.
  • Beschäftigtenstatus: Gefördert wird die Weiterbildung von Beschäftigten im bestehenden Arbeitsverhältnis.
  • Qualifizierungsziel: Die Weiterbildung muss über eine reine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen und einen bestimmten Mindestumfang haben.
  • Zulassung: Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein.

Ablauf mit dem Arbeitgeber-Service

Üblicherweise wird zuerst der Qualifizierungsbedarf geklärt, dann eine passende zugelassene Maßnahme gesucht und vor Beginn der Weiterbildung Kontakt mit dem Arbeitgeber-Service aufgenommen. Die Förderung muss vor Maßnahmebeginn beantragt werden.

Digitalisierung und neue Anforderungen

Wenn Abläufe digitalisiert werden, verändern sich auch Aufgaben. Eine gute Planung verbindet beides: die Organisationsentwicklung und die Qualifizierung der Menschen, die sie umsetzen.

Mögliche Themen für eine Prüfung

Nachhilfeunternehmen

Digitale Arbeitsorganisation, neue digitale Kompetenzen und passende berufliche Weiterbildung für Beschäftigte.

Alltagshilfeunternehmen

Digitale Dokumentation, digitale Kommunikation, organisatorische Kompetenzen und geeignete Weiterbildungen im betrieblichen Kontext.

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