Vor der Gründung
aus ALG I, Grundsicherungsgeld oder drohender Arbeitslosigkeit
- AVGS-Gründungscoaching (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, ein Gutschein von Arbeitsagentur oder Jobcenter): bei entsprechendem Gutschein bis 100 % gefördert
- Gründungszuschuss (bei ALG I), Einstiegsgeld (bei Grundsicherungsgeld)
- Businessplan, Finanzplanung, fachkundige Stellungnahme (das Gutachten, das die Arbeitsagentur für den Gründungszuschuss verlangt), Vorbereitung auf das Gespräch mit Arbeitsagentur oder Jobcenter
Ob es einen AVGS gibt, entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter im Einzelfall.

